Neue Regelungen der CoronaVerordnung für unsere Pflegeeinrichtungen
Mit dem 11.01.2021 treten die neuen verschärften Regelungen der CoronaVO mit deutlich ausgeweiteten Testvorschriften in Kraft. Bitte berücksichtigen Sie u.a., dass deshalb Besuche (jeweils nur eine Person) ab dem 12.01.2021 nur noch Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 13:30 -16:30 Uhr und Donnerstag von 15:00 – 18:00 Uhr möglich sind. Auch ist der Zutritt nur mit negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) möglich.
Bitte lesen Sie vor einem Besuch in jedem Fall unsere ausführliche Kommentierung der neuen CoronaVO …